Vor einigen Jahren spaltete die moralische und juristische Bewertung des Handelns eines Polizisten in einem Entführungsfall die öffentliche Meinung.
Der Polizist Daschner hatte dem mutmaßlichen Entführer Magnus Gäfgen Folter angedroht, falls er den Aufenthaltsort des entführten Jakob von Metzler nicht verriete.
Der Fall kann unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden:
Neben Materialsammulungen für Gesprächsrunden innerhalb und außerhalb des Unterrichts erstellte ich aus einem Zeitungsartikel und Auszügen aus der Presseschau des Deutschlandfunks eine Klausur, die ich hier zur Verfügung stelle.
erstellt von: Sven Hansen